Liebe Gäste,
endlich ist der Urlaub gebucht, die Vorfreude kann beginnen – wir freuen uns auf Sie!
Gerne empfehlen wir unseren Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung – damit können Sie sich gegen (fast) alle Eventualitäten absichern.
Die Reiserücktrittversicherung erstattet Stornokosten z.B. bei
- Schwerer Krankheit (inkl. Corona!), Verletzung
- Impfunverträglichkeit
- Arbeitsplatzwechsel, Arbeitsplatzverlust
- Schwangerschaft
NICHT abgedeckt ist z.B.:
- Reiseverhinderung infolge eigener Quarantäne oder infolge einer Ausreisebeschränkung in Ihrer Heimat
- Behördliche Reisesperren im Urlaubsgebiet (in diesem Fall ist eine Stornierung allerdings ohnehin kostenlos möglich!)
- Die Sorge vor Erkrankung oder vor sonstigen Einschränkungen im Urlaubsgebiet